Turbinentechnik
Häufig stellen sich einige Fragen in Bezug auf den Schutz der Abflussorgane, insbesondere der Turbinen. Diese lassen sich meist einfach beantworten:
Abrasion
Fast jedes Triebwasser enthält Sediment. Trotzdem ist an den meisten Turbinen keine Abrasion zu beobachten. Dies liegt an dem üblicherweise niedrigen Sedimentgehalt des Triebwassers. Die Erhöhung des Sedimentgehaltes um einige Prozent ändert hieran nichts. Die maximale Korngröße des transferierten Sediments lässt sich bei unserer Technologie einstellen, so dass die Turbine vor zu großen Körnungen geschützt wird. Nur bei Gewässern mit erheblichem Sedimentgehalt kann die dann an den Turbinen ohnehin auftretende Abrasion verstärkt werden. Ein vermehrter Turbinenabrieb ist jedoch wesentlich kostengünstiger als konventionelle Sediment-Baggermaßnahmen. Darüber hinaus bieten moderne Beschichtungssysteme einen guten Schutz vor Abrasion. Wir beraten Sie gerne.
Hauptwellendichtung
Auch hier gilt, dass nahezu alles Triebwasser ohnehin einen Teil Sediment enthält. Die Hauptwellendichtung reagiert auf Partikel allerdings sehr empfindlich. Deshalb sind die meisten Wellendichtungen mit einer Klarwasserspülung ausgestattet, die die Dichtung frei von Fremdkörpern hält. Damit ist der Verschleiß an der Hauptwellendichtung völlig unabhängig vom Sedimentgehalt des Triebwassers. Turbinen, die noch nicht über eine Klarwasserspülung verfügen, lassen sich zumeist einfach mit dieser Option nachrüsten.
Kraftwerkszulauf
Der Kraftwerksrechen wird nicht blockiert, da abhängig von Sedimentfracht und Korngrößen der Absetzbereich auch hinter dem Rechen angeordnet werden kann.
Pumpturbinen
Im Fall von Pumpspeicherkraftwerken mit Flussstauhaltungen als Unterbecken haben die in den Oberbecken abgelagerten Sedimente die Pumpturbinen zuvor schon einmal passiert.
Zu beachten ist jedoch:
Wegen der hohen Triebwassergeschwindigkeit sollten Peltonturbinen gesondert betrachtet werden, da diese besonders anfällig für Partikelfrachten sind. Das gleiche gilt für Francis-Läufer mit deutlich mehr als 200 m Fallhöhe.
